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Landräte und Oberbürgermeister beraten sich mit Landeverwaltungsamt – Solaranlagen auf Denkmalen eines von vielen Themen

Seit diesem Jahr ist es in Sachsen-Anhalt Eigentümerinnen und Eigentümer historisch bedeutsamer Gebäude einfacher möglich, Photovoltaikanlagen zu installieren, um mit Solarenergie selbst Strom zu produzieren. Dementsprechend ist die Zahl der Anträge (bislang 71) gestiegen, die Zahl der Ablehnungen hingegen ist gesunken. So lag die Ablehnungsquote in den letzten Jahren bei durchschnittlich 10 Prozent, in diesem Jahr liegt die Ablehnungsquote bei derzeit 1,4 Prozent.

Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer, das mit einer neuen Richtlinie klare Empfehlung an die zuständigen „unteren Denkmalschutzbehörden“, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden außerhalb der Welterbestätten „in der Regel“ zu genehmigen sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen. Dennoch ist jedes Denkmal einzigartig, deshalb bedarf es auch weiterhin einer Einzelfallentscheidung. Soll ein Antrag abgelehnt werden, ist er zudem vorher der oberen Denkmalschutzbehörde als Fachaufsichtsbehörde vorzulegen.

Dies stellt die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden vor besondere Herausforderungen und das Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde vor die Aufgabe, einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu gewährleisten.

Dieses Thema stand neben weiteren diskussionswürdigen Punkten auf der Tagesordnung der heute stattgefundenen HVB-Konferenz.

In der HVB-Konferenz kommen regelmäßig die Oberhäupter der drei kreisfreien Städte und aller Landkreise mit den Führungskräften des Landesverwaltungsamtes zusammen, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen. Während der heutigen Sitzung ging es u.a. um Themen wie neue Herausforderungen für die Versammlungsbehörden vor dem Hintergrund von Bauernprotesten, Klimaaktivisten u.vm., oder das neues Soziale Entschädigungsrecht, welches bessere Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalttaten gewährleisten soll.